Informationen für Neupächter

Bei der Übernahme eines Gartens sind folgende Dinge zu beachten:

1. Schriftlicher Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Kleingärtenverein

    Aufnahmegebühr 50,00 € je Mitglied- einmalig

2. Kaufvertrag mit dem Vorpächter

3. Abschluss Pachtvertrag mit dem Vorstand

4. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung sind 10 Gemeinschaftsstunden pro Jahr zur Erhaltung der Gemeinschaftsanlagen abzuleisten. Nicht geleistete Stunden werden mit 15 € je Stunde berechnet.

5. Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 € (einmalig) – Rückerstattung bzw. Verrechnung bei Kündigung.

Die Bewirtschaftung eines Kleingartens verursacht auch Kosten. 

Für eine Parzelle fallen folgende feste Kosten (entsprechend der Größe) im Jahr an:

Gartenpacht für gepachteten Garten und Gemeinschaftsfläche

Versicherungsanteile

Mitgliedsbeitrag für den Kleingartenverein "Zur Erholung"  e.V. Schwoitsch

Beschlossene Umlagen durch die Mitgliederversammlung.

Zu diesen Kosten kommen noch Ihr persönlicher Verbrauch an Elektro und Wasser. 

 

„Einen Kleingarten pachten, ist nicht besonders teuer.

Ihn zu gestalten, ist aber besonders wertvoll.“

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